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Informationen zum Service im Rathaus

Anhand der nachfolgenden Auflistung können Sie feststellen, welche Unterlagen für Ihr Anliegen benötigt werden.

Bei allen mit einem Stern (*) gekennzeichneten Leistungen ist Ihr persönlicher Besuch erforderlich. 

 

Anmeldung

Die gesetzliche Anmeldefrist beträgt 2 Wochen und max. 3 Monate zurück.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Ummeldung

Die gesetzliche Ummeldefrist beträgt 2 Wochen und max. 3 Monate zurück.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Abmeldung

Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr nötig, dies passiert elektronisch
bei der Anmeldung in der neuen Stadt oder Gemeinde.

Sie müssen sich nur abmelden bei:
- einem Wegzug in das Ausland
- Aufgabe (Auszug) einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne eine neue Wohnung zu beziehen, die dann vorhandene Wohnung wird hierdurch alleinige Wohnung.

 

Melderegisterauskünfte

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie Auskunft über:

- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschriften

der in Teisnach gemeldeten und gemeldet gewesener Personen.


Hierfür müssen folgende drei Daten über den gesuchten Einwohner bekannt sein:

- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum oder Anschrift


Weitere Daten (z.B. Geburtsdatum, Tag des Ein- oder Auszuges, Staatsangehörigkeit usw.) können nur in Ausnahmefällen bekannt gegeben werden. Der Auskunftssuchende muss die erweiterte Melderegisterauskunft schriftlich durch rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen.


Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Sie können daher nicht telefonisch erteilt werden. Die Kosten haben die Anfragenden auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person nicht zu ermitteln ist oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft   5,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft  5,00 €
Archivauskunft (vor mehr als 5 Jahren)  8,00 €

 

 

Meldewesen: Widerspruch gegen Datenübermittlung

Die Meldebehörde darf nach § 28 Abs. 1 Landesmeldegesetz

• Parteien
• Wählergruppen
• anderen Trägern von Wahlvorschlägen
• Bewerberinnen und Bewerbern um das Amt einer Bürgermeisterin oder eines
Bürgermeisters oder einer Landrätin oder eines Landrats
• den für Abstimmungen benannten Vertrauens- oder Vertretungspersonen

im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen oder Abstimmungen in den sechs der Wahl bzw. Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigten erteilen. Für die Zusammensetzung der Gruppen ist das Lebensalter der Betroffenen bestimmend (z. B. Erst- oder Jungwähler).

Die Datenempfänger dürfen die Daten nur für Zwecke der Wahlwerbung verwenden; sie müssen diese spätestens einen Monat nach der Wahl oder Stimmabgabe löschen. Die Löschung bzw. Vernichtung der Daten ist der Meldebehörde schriftlich zu bestätigen.

Nach § 28 Landesmeldegesetz besteht die Möglichkeit, dieser Auskunftserteilung zu widersprechen.

Bitte verwenden Sie hierfür das folgende Formular:

pdf Dokument - Widerspruch gegen Datenuebermittlung aus dem Melderegister

 

Amtliche Beglaubigungen

Das Einwohnermeldeamt/Standesamt beglaubigt Ihnen verschiedene Dokumente:
- Zeugnisse
- Studienbescheinigungen, etc.

Hierfür wird das Original–Dokument und eine Kopie benötigt.
Die Gebühr beträgt 5,00 €.

Beglaubigungen für Rentenzwecke werden im Sozialamt vorgenommen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an Ludwig Kilger unter 09923/8011-13.

 

Ausländerangelegenheiten

Anmeldung

Sie ziehen aus dem EU-Ausland nach Deutschland und haben keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Dann muss zusätzlich zu dem Anmeldeformular ein Erhebungsbogen für Unionsbürger nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU ausgefüllt werden. Hierfür benötigen wir zwei Lichtbilder und Ihren Pass. (Das Anmeldeformular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt).

Sofern Sie aus einem Nicht-EU Land nach Deutschland ziehen und keine
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss zusätzlich zu dem Anmeldeformular der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgefüllt werden.
Hierfür benötigen wir zwei Lichtbilder und Ihren Pass. 

 
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Sie sind nicht EU-Bürger und möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Dann muss ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgefüllt werden. Bringen Sie Ihren Pass und ein aktuelles Lichtbild mit.

Bei allen vorgenannten Fällen werden Ihre Unterlagen zur weiteren Bearbeitung zur Ausländerbehörde ins Landratsamt Regen geschickt. Nähere Informationen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.


Einladung von Ausländern

Für die Einladung von Ausländern ist die Ausländerbehörde des Landkreises Regen zuständig. Es ist eine Haushaltsbescheinigung notwendig, die im Einwohnermeldeamt Teisnach anzufordern ist.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner der Ausländerbehörde im Landratsamt Regen unter poststelle@lra.landkreis-regen.de


Einbürgerung

Eine Einbürgerung müssen Sie direkt bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Regen beantragen. Dort erhalten Sie den Antrag und alle dazugehörigen Informationen.

Ein Merkblatt zur Einbürgerung steht im Einwohnermeldeamt zur Verfügung.

 

Fischereischein *

Bitte bringen Sie die Bescheinigung der abgelegten Fischereiprüfung und
ab dem 14. Lebensjahr ein Passbild mit.

Gebühr 
Für 5 Jahre 35 €
Lebenszeit (je nach Alter abgestuft)

Bildbeschreibung:
höchstens 3 Monate alt
mit hellem Hintergrund
das Gesicht muss mindestens 2 cm groß sein

 

Ersterteilung/ Neuerteilung Fahrerlaubnis *

Die Anträge werden gegen eine Gebühr von 5,10 € (ausgefüllt) bzw. 7,60 € (nicht ausgefüllt) im Einwohnermeldeamt entgegengenommen.

Folgende Unterlagen werden u. a.  benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
  (auch im Einwohnermeldeamt erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Passbild (35 x 45 mm) (siehe Bildbeschreibung)
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort

Über weitere erforderliche Unterlagen informieren Sie sich bitte bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Regen.

Bildbeschreibung

höchstens 3 Monate alt
mit hellem Hintergrund
Das Gesicht muss mindestens 2 cm groß sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamts Regen.

 

Führungszeugnis

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und geben den Geburtsnamen Ihrer Mutter an.
Gebühr 13,00 €

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Für private Zwecke (das Führungszeugnis wird an Ihre Privatanschrift geschickt) oder zur Vorlage bei einer Behörde (bitte halten Sie die Anschrift der jeweiligen Behörde bereit).

 

Fundsachen

Eine Fundsache können Sie im Ordnungsamt (Zimmer 5) abgeben und erhalten dort eine Durchschrift der Fundanzeige.

Falls der Verlierer die Fundsache nicht abgeholt hat, kann der Finder nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, innerhalb eines Monats die Fundsache gegen Vorlage der Fundanzeige (Durchschrift) erhalten.

Sie können im Ordnungsamt (Zimmer 5) nachfragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.

 

Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Sie möchten eine Gaststätte o.ä. eröffnen?

Hier im Rathaus erhalten Sie Informationen und den Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Franz Holzer unter 09923/8011-15.

 

Gewerbemeldungen

Für die Gewerbeanmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. weitere Unterlagen, z.B. Handelsregisterauszug, Handwerkskarte oder ähnliches (Auskünfte bekommen Sie im Bürgeramt).
Gebühr 25,00 €

Für Gewerbeummeldungen sind folgende Dokumente notwendig:

- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. weitere Unterlagen, z.B. Handelsregisterauszug, Handwerkskarte oder ähnliches (Auskünfte bekommen Sie im Bürgeramt).
Gebühr 25,00 €

Für eine Gewerbeabmeldung bringen Sie bitte nachstehende Dokumente mit:
erforderlich:

- Personalausweis oder Reisepass
Gebühr 25,00 €

 

Auszug aus dem Gewerbezentralregister *

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und geben Sie den Geburtsnamen der Mutter an.
Gebühr: 13,00 €

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen:
Für private Zwecke (der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird an Ihre Firmenanschrift geschickt)
oder zur Vorlage bei einer Behörde (bitte halten Sie die Anschrift der jeweiligen Behörde bereit)

 

Lohnsteuerkarten *

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Wir stellen Ihnen kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn Sie am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz in Teisnach gemeldet waren.

Ersatzlohnsteuerkarte
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Gebühr 5,00 €

Lohnsteuerklassenwechsel
Bei Ehegatten bringen Sie bitte beide Lohnsteuerkarten mit.
Ein Lohnsteuerklassenwechsel ist zum nächsten 1. des Monats wirksam
(Ausnahme: bei Eheschließungen ist der Lohnsteuerklassenwechsel ab Ereignisdatum wirksam)
Wird ein Lohnsteuerklassenwechsel vor Beginn des Steuerjahres vorgenommen, gilt dies als Berichtigung und nicht als Lohnsteuerklassenwechsel.
Innerhalb des Steuerjahres können Sie einmal die Lohnsteuerklasse ändern, weitere Male nur in Ausnahmefällen (z.B. Arbeitsaufnahme sowie Beendigung – bitte Nachweis vorlegen).

Änderungen auf der Lohnsteuerkarte bei
Geburt eines Kindes (Hierfür bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit) oder
Kirchenein- oder austritt (bitte ebenfalls entsprechenden Nachweis mitbringen).

 

Meldebescheinigungen

Personalausweis oder Reisepass
Gebühr 5,00 €

 

Kinderreisepass *

Der bisherige Kinderausweis wird seit dem 1.1.2006 nicht mehr hergestellt.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild ( entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder - Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus oder siehe
www.bundesdruckerei.de) Bei Kindern vor dem 5. Lebensjahr werden Abweichungen von der Mustertafel akzeptiert.
- bisheriger Kinderausweis/ Kinderreisepass oder sofern nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Gebühr in Höhe von 13,00 €

Kinder müssen bei der Beantragung von Pässen zur Identitätsprüfung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kinder im Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer:  
Ausstellung erfolgt sofort bei Beantragung
Gültigkeit ab 01.11.07: 
ab Geburt - 6 Jahre gültig
ab dem 6. Lebensjahr - bis zum 12. Lebensjahr
Nach Vollendigung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.

Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und eine eingetragene Gültigkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres haben, behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Das Dokument kann durch ein Lichtbild oder einem neuen Wohnort aktualisiert werden.

Bei dem Kinderreisepass handelt es sich um ein so genanntes Passersatzdokument. Nicht alle Staaten dieser Welt erkennen diesen Kinderreisepass als Reisedokument an bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Daher haben sich die Erziehungsberechtigten vor Antritt der Reise zu vergewissern, ob der Staat, in den das Kind einreisen möchte, einen Kinderreisepass akzeptiert!

Das Bürgeramt kann hierzu aus den entsprechenden Auslandsvorschriften Auskunft erteilen. In besonderen Fällen sollte die Auskunft zu den Einreisebedingungen bei der zuständigen ausländischen Vertretung oder evtl. über das Reisebüro eingeholt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hierzu unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html.


Verlängerung Kinderreisepass

Eine Verlängerung aller im Umlauf befindlichen Kinderreisepässe ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Eine Verlängerung der alten Kinderausweise (grün) ist leider nicht mehr möglich. In diesen Fällen wird ein neuer Kinderreisepass ausgestellt.

Für die Verlängerung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild ( entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder- Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus oder siehe
www.bundesdruckerei.de -)
- bisheriger Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Gebühr in Höhe von 6,00 €

Kinder müssen bei der Beantragung von Pässen zur Identitätsprüfung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kinder im Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer: Ausstellung erfolgt sofort bei Beantragung
Gültigkeit ab 01.11.07: bis zum 12. Lebensjahr

Weitere Informationen über Personalausweise und Pässe erhalten Sie direkt im Bürgeramt Glinde oder im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/
 

 

Reisepass / ePass *

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild ( entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder- Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus oder siehe
www.bundesdruckerei.de )
- bisherigen Reisepass oder sofern nicht vorhanden Ihren Personalausweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr eine Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten. hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

 

Gebühren

vor vollendetem
24. Lebensjahr

ab vollendetem
24. Lebensjahr

Reisepass

37,50 €

59,00 €

Reisepass
48 Seiten  für Vielreisende

59,50 €

81,00 €

Express Reisepass

69,50 €

91,00 €

Express Reisepass
48 Seiten für Vielreisende

91,50 €

113,00 €

Anträge auf Ausstellung von Reisepässen können nur persönlich gestellt werden.

Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen
Gültigkeit:  für Personen vor vollendetem 24. Lebensjahr – 6 Jahre gültig
für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr – 10 Jahre gültig

Seit 01. November 2007 werden in Deutschland elektronische Reisepässe mit Fingerabdrücke ausgegeben. Es wird ein Fingerabdruck pro Hand erfasst.
Deutschland ist damit eines der ersten EU-Länder, das die Vorgaben einer EG-Verordnung umsetzt. Im ePass sind so genannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: Es werden das digitale Passfoto und Fingerabdrücke digital erfasst.

Mit dem ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist. (Quelle: BMI)

Weitere Informationen über Personalausweise und Pässe erhalten Sie direkt im Einwohnermeldeamt Teisnach bei Hr. Wartner unter 09923/8011-14 oder im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/


Kindereintrag im Reisepass
Seit dem 01.11.2007 ist der Kindereintrag im Reisepass weggefallen. Vor dem 01.11.2007 vorgenommene Eintragungen behalten ihre Gültigkeit und können auch durch ein neues Lichtbild aktualisiert werden.

 

Personalausweis *, vorläufiger Personalausweis*

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild (das Lichtbild darf höchstens 3 Monate alt sein, mit hellem Hintergrund und das Gesicht muss mindestens 2 cm groß sein; es können auch Lichtbilder entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder verwendet werden)
- bisherigen Personalausweis oder sofern nicht vorhanden Ihren Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr eine Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Gebühr in Höhe von 8,00 €.

Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei.

Bei Ausstellung eines Personalausweises vor Ablauf der Gültigkeit des alten
Dokumentes oder bei Verlust beträgt die Gebühr ebenfalls 8,00 €.

Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen können nur persönlich gestellt werden.

Bearbeitungsdauer: ca. 3-4 Wochen.
Gültigkeit:  für Personen vor vollendetem 24. Lebensjahr – 6 Jahre gültig für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr – 10 Jahre gültig


Vorläufiger Personalausweis

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild (das Lichtbild darf höchstens 3 Monate alt sein, mit hellem Hintergrund und das Gesicht muss mindestens 2 cm groß sein; es können auch Lichtbilder entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder verwendet werden)
- bisherigen Personalausweis oder sofern nicht vorhanden Ihren Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr eine Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Gebühr in Höhe von 8,00 €.

Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen können nur persönlich gestellt werden.
Bearbeitungsdauer: Ausstellung erfolgt sofort bei Beantragung
Gültigkeit:  3 Monate

Der vorläufige Personalausweis kann nur in Verbindung mit einem endgültigen Personalausweis beantragt werden.

Weitere Informationen über Personalausweise und Pässe erhalten Sie direkt im Einwohnermeldeamt oder im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/

 

Schwerbehindertenangelegenheiten

Für die Ausstellung von Parkausweisen  bringen Sie bitte nachstehende Dokumente mit:


- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
(Im Rathaus erhältlich)

- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid vom Landesamt für soziale Dienste
- und ein Lichtbild

Den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht und das dazugehörige Informationsblatt erhalten Sie auch im Einwohnermeldeamt.