Auszug aus der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung in der Fassung vom 01.09.2006:
§ 2 Abs. 1 a)
Die Benutzungsgebühr beträgt für jedes in den Kindergarten aufgenommene Kind bei einer durchschnittlichen täglichen Besuchszeit von
- bis zu 2 Stunden 20 € monatlich
- mehr als 2 bis 3 Stunden 30 € monatlich
- mehr als 3 bis 4 Stunden 50 € monatlich
- mehr als 4 bis 5 Stunden 55 € monatlich
- mehr als 5 bis 6 Stunden 60 € monatlich
- mehr als 6 bis 7 Stunden 65 € monatlich
Diese Gebühr wird für das Kindergartenjahr vom 01. September bis 31. August des Folgejahres erhoben.
§ 2 Abs. 1 b)
Besuchen mehrer Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so gilt für die Benutzungsgebühr nach Buchst. a) folgende Sonderregelung:
1. Für das zweite Kind ermäßigt sich die monatliche Gebühr um 30 v. H.,
2. Für das dritte und jedes weitere Kind ist der Kindergartenbesuch gebührenfrei.