Elternbeitrag

Auszug aus der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung in der Fassung vom 01.09.2006:

§ 2 Abs. 1 a)
Die Benutzungsgebühr beträgt für jedes in den Kindergarten aufgenommene Kind bei einer durchschnittlichen täglichen Besuchszeit von

- bis zu 2 Stunden                              20 € monatlich
- mehr als 2 bis 3 Stunden               30 € monatlich
- mehr als 3 bis 4 Stunden               50 € monatlich
- mehr als 4 bis 5 Stunden               55 € monatlich
- mehr als 5 bis 6 Stunden               60 € monatlich
- mehr als 6 bis 7 Stunden               65 € monatlich

Diese Gebühr wird für das Kindergartenjahr vom 01. September bis 31. August des Folgejahres erhoben.

 

 

§ 2 Abs. 1 b)
Besuchen mehrer Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so gilt für die Benutzungsgebühr nach Buchst. a) folgende Sonderregelung:


1. Für das zweite Kind ermäßigt sich die monatliche Gebühr um 30 v. H.,
2. Für das dritte und jedes weitere Kind ist der Kindergartenbesuch gebührenfrei.