Balkonkraftwerke Förderantrag

Im Zuge der Energiewende spielt die dezentrale Stromerzeugung eine immer wichtigere Rolle. Der Markt Teisnach möchte das persönliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger unterstützen und gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine Förderung kann unter Beachtung und Anwendung der nachfolgenden Richtlinien gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ausdrücklich nicht!

Der Marktgemeinderat von Teisnach hat mit Beschluss vom 29.06.2023 die Förderung von Stecker-Solaranlagen bis 600/800Wp Wechselrichterleistung (auch Balkonkraftwerke genannt) beschlossen und mit Beschluss vom 27.07.2023 die beiliegenden Richtlinien gebilligt. 

So funktioniert´s:

Die Förderanträge können weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen oder beim Markt Teisnach abgeholt werden.  

Die Förderanträge können ausschließlich beim Markt Teisnach (Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) per Post oder per E-Mail poststelle@teisnach.de eingereicht werden.

Ansprechpartner:

 

Frau Ramona Müller 

Zimmer Nr. 5

ramona.mueller@teisnach.de

09923/8011-20

 

Erforderliche Unterlagen: 

- vollständig ausgefüllter Förderantrag 

- Kopie der Anschaffungsrechnung

- Nachweis über die Wechselrichterleistung/Watt  (ist meistens auf der Rechnung vermerkt)

- Nachweis über Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ->  Zur Anmeldung die Internetseite aufrufen: www.markstammdatenregister.de 

- Foto der montierten Anlage 

 

Wichtige Hinweise zum Erhalt der Förderung:

(1) Die Auszahlung der Förderung ist an eine fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen gebunden. Diese müssen spätestens bis zum 31.12. des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres beim Markt Teisnach eingehen.

(2) Die Förderung wird nur einmalig je Einheit und Nutzer gewährt.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung!

Änderungen ab 16.05.2024:

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte.

Das Solarpaket I beinhaltet:

Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.

Seit dem 16.05.2024 fördert der Markt Teisnach  auch Balkonkraftwerke mit 800W-Leistung, die ab dem 16.05.2024 beschafft wurden.

 

Für die Auszahlung der Fördersumme ist immer das Rechnungsdatum des Balkonkraftwerkes maßgebend.

Balkonkraftwerke Änderung

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