Bekanntmachung über die Änderung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Arnetsried

Die Bekanntmachung mit Anlagen zum Download zur Ansicht

SO Arnetsried

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit einem Deckblatt Nr. 5 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried"

a) Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

a) ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Marktgemeinderat Teisnach hat am 19.08.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Teisnach mit einem Deckblatt Nr. 5 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried" zu ändern. Der Geltungsbereich der Deckblattes 5 umfasst die Flurstücke 2066 und 2067/9 je der Gemarkung Teisnach.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 27.01.2022 den Vorentwurf des Ingenieurbüros Geoplan, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen gebilligt.
Der Geltungsbereich des neuen Deckblattes hat nun eine Fläche von ca. 25.887 m² einschließlich der Ausgleichsflächen und der Eingrünung. Das Baufeld für die Freiflächenphotovoltaikanlage beträgt 19.243 m². Die mit Photovoltaikmodulen über-stellte Fläche beträgt 18.736 m². Die hierzu notwendige Ausgleichsfläche beträgt mindestens 3.849 m². Die Flächen liegen südlich der Bundesstraße 85 und der Ort-schaft Arnetsried und grenzen direkt an die Bundesstraße 85 an.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplandeckblattes ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

b) Vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit

Zu Beginn des Aufstellungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 5 im Bereich „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried" wird die Öffentlichkeit am Dienstag, den 08.02.2022 um 9.00 Uhr im Zimmer 7 des Rathauses Teisnach über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der vom Ingenieurbüros Geoplan, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen erstellte Vorentwurf des Deckblattes Nr. 5 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zusätzlich in der Zeit vom 08.02.2022 - 10.03.2022 im Rathaus Teisnach, Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Deckblatt 5 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried" einschließlich der Begründung steht während dieser Frist zur Stellungnahme auch unten zum Download bereit.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

SO Arnetsried

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