Es gibt verschiedene gesetzliche Grundlagen für Kindertageseinrichtungen:
- Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) dieser gilt für Kinder bis zur Einschulung
- Grundlagen nach §14 Abs. 2 AVBayKiBiG
- Handreichung zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren
- Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit
- Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach §45 SGB VII
- Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen nach § 45 SGB VII einer Betriebserlaubnis des Landratsamtes Regen, Kreisjugendamt
- §8a SGB VII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(Hier ist die Verpflichtung des Jugendamtes zum Schutz des Kindes vor Gefährdung festgeschrieben. Der Träger Markt Teisnach ist mit dem Landratsamt Regen eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages eingegangen. Laut dieser Vereinbarung sind wir dazu verpflichtet mögliche Kindeswohlgefährdungen zu melden. Dabei kann eine Insoweit erfahrene Fachkraft von der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle hinzugeholt werden.)
Das Leitziel unserer pädagogischen Mitarbeiterinnen ist es, die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen und ihnen in Zusammenarbeit mit den Eltern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. (Art. 13 BayKiBiG)
Die Erziehungsarbeit einer KiTa kann nur dann erfolgreich sein, wenn eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern besteht. (BEP)
Rechte der Kinder:
In 41 Artikeln definiert die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1989 spezielle Kindergrundrechte welche die im Grundgesetz verankerten Grundrechte von Kindern wiederspiegeln und besondere Belange von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt abdecken.
Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden.
Beteiligt werden bedeutet:
Parizipation im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung.