Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes aufgrund der Änderung des Bebauungsplans „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1
(für das Gebiet des EDEKA-Lebensmittelmarktes an der Deggendorfer Straße in Teisnach zur Erweiterung mit einem Getränkemarkt)
Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat mit Beschluss vom 14.03.2024 die Änderung des Bebauungsplans „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1 für das Gebiet des EDEKA-Lebensmittelmarktes an der Deggendorfer Straße in Teisnach zur Erweiterung mit einem Getränkemarkt als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) am 17.04.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Änderung des Bebauungsplans „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1 in Kraft getreten.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes abweicht, im beschleunigten Verfahren auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werden. Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vor-schriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltete keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Der Bebauungsplan „SO Lebensmittelmarkt“ mit Deckblatt Nr. 1 der Gemeinde Teisnach wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Teisnach, der den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Gewerbegebiet darstellt, wird daher im Wege der Be-richtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB, in Sondergebiet geändert.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Teisnach rechtskräftig.
Jedermann kann die Berichtigung des Flächennutzungsplanes bei der Gemeindeverwaltung des Marktes Teisnach im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während den allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: |
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Darstellung des berichtigten Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab):