Bekanntmachung der Veröffentlichung gem. §3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes "MD Ernstlhof"

Die Bekanntmachung mit Downloads zur Ansicht...

MD Ernstlhof

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

zur Änderung des Bebauungsplanes „MD Ernstlhof“ mit einem Deckblatt Nr. 2

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 24.07.2025 den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „MD Ernstlhof“  mit einem Deckblatt Nr. 2 zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Gleichzeitig wurde die frühzeitlige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 2 umfasst Teilflächen der Flur-Nrn. 1180 und 1183 der Gemarkung Teisnach und hat eine Fläche von ca. 4.000 m².

Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsausgang von Kaikenried.
Im Osten verläuft die Kreisstraße REG 18. Nördlich, südlich und westlich des Planungsgebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplandeckblattes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Erweiterung des bestehenden Chaletdorfes ermöglicht werden. Der Betreiber möchte so der gestiegenen Nachfrage nach Ferienhäusern mit gehobener Ausstattung gerecht werden.
Ebenso ist auch die Errichtung eines Versorgungshauses geplant.

Der Vorentwurf und der Vorentwurf der Begründung des Büros Land Schafft Raum, Innstraße 77, 84513 Töging am Inn stehen vom 19.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 zum Download unten bereit.

Die Unterlagen liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) auch innerhalb der oben genannten Frist zu den untenstehenden Dienstzeiten aus.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

 

13.00 bis 17.00 Uhr

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@teisnach.de und bei Bedarf in Textform an den Markt Teisnach (Adresse: Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „MD Ernstlhof“ mit dem Deckblatt Nr. 2 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Hinweis:

Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel in der Zeit vom 19.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download auf der vorgenannten Internetseite des Marktes Teisnach bereitgestellt ist.

 

Lageplan:

MD Ernstlhof

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Vorentwurfs des Deckblattes Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplans (schwarz umrandet, Darstellung ohne Maßstab).
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 4.000 m².

 

Teisnach, den 18.08.2025

 

 

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