Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Flächennutzungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Geigergütl"

Die Bekanntmachung zur Ansicht

Bekanntmachung B-Plan Geigergütl

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 8 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Geigergütl"

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2024 beschlossen den Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 8 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Geigergütl" zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich (Lageplan):

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 8 zur Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurnummern 2126, 2127 und 2128 (jeweils Teilflächen) je der Gemarkung Teisnach.
Der Geltungsbereich des neuen Deckblattes hat eine Fläche von insgesamt ca. 30.000 m² einschließlich der Ausgleichsflächen und der Eingrünung.
Der Geltungsbereich befindet sich im Südosten des Gemeindegebietes von Teisnach, südöstlich von Arnetsried nahe der Bundesstraße 85, in der Nähe des Anwesens Geigergütl 1.

Der Lageplan des Bauamtes vom 09.10.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Deckblattes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

 

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

 

Verfahrensart:

Für das Vorhaben (s.u.) wird zudem ein Bebauungsplan im Regelverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt.
Die Änderung des Flächenutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Im vorgenannten Geltungsbereich (siehe Lageplan) ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen privaten Unternehmer bzw. Landwirt geplant.

Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch ein Deckblatt Nr. 8 erforderlich.

Lageplan:

Bekanntmachung B-Plan Geigergütl

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 8 zur Änderung des Flächennutzungsplanes (schwarz umrandet) o. M.

 

Teisnach, den 30.12.2024

Markt Teisnach

gez. Daniel Graßl, 1. Bürgermeister

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