Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Aufstellung des vorhabenbezogenen BP SO „Freiflächenphotovoltaikanlage B85"

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B85 FNP

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in der öffentlichen Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich (Lageplan):

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flur-Nrn. 1918/1, 1919/2, 1919/3, 1919/4, 1919/5, 1920, 1925/1 sowie Teilflächen der Flur-Nr. 1921 je der Gemarkung Teisnach und hat eine Flächengröße von ca. 23.100 m².

Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes Teisnach, zwischen den Ortschaften Arnetsried und Patersdorf, direkt an der Bundesstraße B 85 nahe der Ortschaft Fratersdorf, auf einem ehemaligen Deponiegelände.

Der Lageplan vom 24.07.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des auzustellenden Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses. Der räumliche Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

 

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

 

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Verfahrensart:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach Baugesetzbuch. Parallel dazu erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes durch ein Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der Vorhabenträger beabsichtigt im Plangebiet die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Trafostation.
Mit dem Vorhaben soll die ehemalige Deponiefläche sinnvoll umgenutzt werden.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.

Durch das Gesamtareal verläuft die Gemeindegrenze Teisnach – Zachenberg.
Die entsprechende Fläche auf der Seite der Gemeinde Zachenberg wird ebenfalls im Rahmen des Vorhabens beplant.
Die Gemeinde Zachenberg führt hierfür ein eigenes Bauleitplanverfahren.

Lageplan:

B85 FNP

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (rot umrandet und gelb markiert), Darstellung ohne Maßstab.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 21.300 m².

 

Teisnach, den 18.08.2025

 

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