Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“
Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in der öffentlichen Sitzung am 24.07.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Geltungsbereich (Lageplan):
Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 11 umfasst die Flur-Nrn. 1918/1, 1919/2, 1919/3, 1919/4, 1919/5, 1920, 1925/1 sowie Teilflächen der Flur-Nr. 1921 der je der Gemarkung Teisnach und hat eine Flächengröße von ca. 23.100 m².
Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes Teisnach, zwischen den Ortschaften Arnetsried und Patersdorf, direkt an der Bundesstraße B 85 nahe der Ortschaft Fratersdorf, auf einem ehemaligen Deponiegelände.
Der Lageplan vom 24.07.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplandeckblattes ist Bestandteil des Beschlusses. Der räumliche Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch: |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: |
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Verfahrensart:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt dabei parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt im Plangebiet die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Trafostation.
Mit dem Vorhaben soll die ehemalige Deponiefläche sinnvoll umgenutzt werden.
Mit der Aufstellung des Deckblattes zum Flächennutzungsplan sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.
Durch das Gesamtareal verläuft die Gemeindegrenze Teisnach – Zachenberg.
Die entsprechende Fläche auf der Seite der Gemeinde Zachenberg wird ebenfalls im Rahmen des Vorhabens beplant.
Die Gemeinde Zachenberg führt hierfür ein eigenes Bauleitplanverfahren.
Lageplan:
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes zum Flächennutzungsplan (rot umrandet und gelb markiert), Darstellung ohne Maßstab.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 21.300 m².
Teisnach, den 18.08.2025