Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan SO und MI „Teisnacher Mitte“

Die Bekanntmachung mit Downloads zur Ansicht

Lageplan Bebauungsplan SO und MI „Teisnacher Mitte“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Markt Teisnach

für den Bebauungsplan SO und MI „Teisnacher Mitte“

Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 beschlossen den Bebauungsplan SO und MI „Teisnacher Mitte“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich (Lageplan):

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich auf den Fl.-Nrn. 19, 66 und 68, Gemarkung Teisnach der Gemeinde Teisnach. Zudem nimmt der Bebauungsplan die Fl.-Nrn. 63/3, 506, 639/38 TF und 639/49 der Gemarkung Teisnach mit auf.

Der Lageplan des Bauamtes vom 14.03.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) eingesehen werden.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

 

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 


Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt.
Die Änderung des Flächenutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Marktgemeinde Teisnach beabsichtigt den Neubau eines Rathauses an der Kaikenrieder Straße in Teisnach und die Umgestaltung des Georg-Wittmann-Platzes in Teisnach mit Städtebaumitteln.
Zum einen soll auf der Flurnummer 66 (Gem. Teisnach) das neue Rathausgebäude gebaut werden mit zusätzlichen Parkmöglichkeiten auf der Flurnummer 68 (Gem. Teisnach).
Zum anderen sieht der Bebauungsplan auf dem Gelände des Georg-Wittmann-Platzes (Fl.Nr. 19, Gem. Teisnach) die Umgestaltung in einen multifunktionalen Platz mit verschiedenen Nutzungen vor. Hier sollen u.a. Flächen für die Parkplatznutzung, für Freizeit und Erholung (Wasserspielplatz, Kinderspielplatz, Pumptrack, Streetball- und Skaterplatz, Aussichtsterrassen, Rundweg), Gastronomie (Kiosk und Café) und für Festplatznutzung entstehen.

Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Der Markt Teisnach hat das Architekturbüro „GeoPlan GmbH“, vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Gebel, Uli Weidinger und Tobias Kufner, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen, mit einer Vorplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes SO und MI „Teisnacher Mitte" beauftragt.

Lageplan:

Lageplan Bebauungsplan SO und MI „Teisnacher Mitte“

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans
(schwarz umrandet) o. M.; Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat insgesamt eine Fläche von ca. 18.600 m².

 

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