Bekanntmachung über die Richtlinien des Marktes Teisnach für ein Familiengeld

Die Bekanntmachung mit Download zur Ansicht

Der Marktgemeinderat von Teisnach hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 die Richtlinien des Marktes Teisnach für ein Familiengeld beschlossen.
Mit der Einführung des Familiengeldes zum 01.01.2022 werden die vom Marktgemeinderat mit Beschluss vom 26.03.2015 eingeführten Regelungen zum gemeindlichen Baukindergeld für künftige auszuweisende gemeindliche Baugebiete aufgehoben. Die Regelungen bleiben aber noch für die in der Zeit vom 19.02.2009 bis zum 31.12.2021 in ausgewiesenen gemeindlichen Baugebieten verkauften Baugrundstücke bestehen.
Das mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 19.02.2009 zum 01.01.2009 eingeführte „Startgeld“ in Höhe von 200 EUR wird mit der Einführung des Familiengeldes zum 01.01.2022 aufgehoben. Dieses Startgeld wird durch das künftige „Familiengeld“ ersetzt.

Beim Familiengeld handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Marktes Teisnach, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Richtlinien für das Familiengeld können vom Marktgemeinderat jederzeit geändert oder aufgehoben werden.
Die „Richtlinien des Marktes Teisnach für ein Familiengeld" in der Fassung vom 23.12.2021 können im Rathaus Teisnach, Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, Teisnach, während der allgemeinen Dienststundeneingesehen werden.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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