Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Geigergütl"
Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„SO Freiflächenphotovoltaikanlage Geigergütl" beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Geltungsbereich (Lageplan):
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 2126, 2127 und 2128 (jeweils Teilflächen) je der Gemarkung Teisnach.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von insgesamt ca. 30.000 m² einschließlich der Ausgleichsflächen und der Eingrünung.
Der Geltungsbereich befindet sich im Südosten des Gemeindegebietes von Teisnach, südöstlich von Arnetsried nahe der Bundesstraße 85, in der Nähe des Anwesens Geigergütl 1.
Der Lageplan des Bauamtes vom 09.10.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch: |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: |
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Verfahrensart:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach Baugesetzbuch.
Die Änderung des Flächenutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Im vorgenannten Geltungsbereich (siehe Lageplan) ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen privaten Unternehmer bzw. Landwirt geplant.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch ein Deckblatt Nr. 8 erforderlich.
Lageplan:
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (schwarz umrandet) o. M.
Teisnach, den 30.12.2024
gez. Daniel Graßl 1. Bürgermeister
Markt Teisnach