Bekanntmachung Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG), und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)

Die Bekanntmachung mit Downloads zur Ansicht

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG),
und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Antrag zur Änderung der bestehenden gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG vom 04.08.2015 für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage des Marktes Teisnach in den Schwarzen Regen, Landkreis Regen

Die dem Bescheid von 04 .08.2015 zugrundeliegende Überrechnung der Kläranlage nach DWA-A 131 entspricht nicht den aktuellen Gegebenheiten. Die mit derzeit noch gültigem Bescheid festgelegte Ausbaugröße von 21.000 EW60 sowie die Belastungs -und Durchflussgrößen sind nicht mehr maßgebend.
Der Markt Teisnach hat daher die erforderliche Änderung der bestehenden gehobenen Erlaubnis vom 04.08.2015 nach § § 10 und 15 WHG für das Einleiten von Abwasser beantragt. Der Plan des Vorhabens wurde im Rathaus des Marktes Teisnach,
Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach in der Zeit vom 07.01.2020 bis einschließlich 06.02.2020 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Zusätzlich wurden die Bekanntmachung und die Planunterlagen auf der Homepage des Marktes Teisnach
zum Download bereitgestellt.
Der Markt Teisnach beantragte mit Schreiben vom 11.08.2022 und entsprechender Erläuterung zum einen die Erhöhung des CSB-Wertes von 50 mg/I auf 70 mg/I bis 31.12.2024. Des Weiteren wird eine Fristverlängerung für die Umsetzung der
Maßnahmen beantragt.
Zum Änderungsantrag bezüglich der Erhöhung des CSB-Wertes für eine Übergangszeit und Anpassung der Umsetzungsfristen hat sich das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf mit Stellungnahme vom 27.09.2022 geäußert. Danach besteht mit der beantragten Erhöhung des CSB-Wertes bis 31.12.2024 Einverständnis.
Da es sich bei dem Vorhaben um ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) handelt, ist eine UVP-Vorprüfung durchzuführen (§ 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG).

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

1. der Plan des Vorhabens im Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach in
der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024 während der Dienststunden
zur Einsicht ausgelegt wird,

2. etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73
Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben bei der unter Ziffer 1 genannten
Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. A 2.25, bis
1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 16.09.2024
während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind

3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem noch festzusetzenden Erörterungstermin
auch ohne ihn verhandelt werden kann,

4.
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die
Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche
Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Die Unterlagen unten zum Download:

Drucken