Bekanntmachung zum Bebauungsplan Hundsrück BA 1 - GE Rohde & Schwarz Deckblatt 12

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Deckblatt 12

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes „Hundsrück BA I – GE Rohde & Schwarz“ mit einem Deckblatt Nr. 12

a) Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Hundsrück BA I – GE Rohde & Schwarz“ mit einem Deckblatt Nr. 12 zu ändern. Es ist beabsichtigt den bestehenden Firmenparkplatz auf der Fl. Nr. 410 der Gemarkung Teisnach mit einer Fläche von ca. 1.845 m² teilweise umzunutzen. Dieser Parkplatz soll künftig als Gewerbefläche für die Produktion genutzt werden. Auf einem Teil des Parkplatzes soll eine Halle errichtet werden. Dies erfordert die Änderung der Bauleitplanung. Mit der Änderung des Bebauungsplanes hat die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG das Architekturbüro BOLLWEIN Gesellschaft von ARCHITEKTEN mbH, Stadtplatz 9, 94209 Regen beauftragt.

Der Bebauungsplan „Hundsrück BA 1 - GE Rohde & Schwarz“ soll deshalb mit einem weiteren Deckblatt Nr. 12 geändert werden. Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 12 erstreckt sich auf eine Teilfläche der Flurnummer 410 der Gemarkung Teisnach. Der Geltungsbereicht ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplanausschnitt. Zur Errichtung der Halle sind textliche Festsetzungen zur baulichen Nutzung, zur Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen, zu den Abstandsflächen, zu den Geländeveränderungen, zu den Stellplätzen und Lagerflächen und zur Einfriedung zu machen. Die max. zulässige Wandhöhe an der Traufe eines Sattel- und Pultdaches beträgt 6,00 m, bei einem Flachdach beträgt die max. zulässige Wandhöhe 6,50 m. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 03.11.2022 den Entwurf für das Bebauungsplandeckblatt in der Fassung vom 19.10.2022 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplandeckblattes durchzuführen.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 09.12.2022 liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom

14.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023

im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Teisnach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Deckblatt 12

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