Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 7 GE „Biomasseheizwerk Jahnstraße“
- Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
- Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 25.01.2024 beschlossen des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 7 GE „Biomasseheizwerk Jahnstraße“ zu ändern.
Die Firma Probst Energy GmbH, Piflitz 4, 94244 Geiersthal beabsichtigt das Werksgelände der Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG und bei Bedarf umliegende Anwesen mit Fernwärme zu versorgen. Der Standort des geplanten Heizwerkes liegt direkt neben dem Werksgelände am Rande des Überschwemmungsgebietes der Teisnach. Der Flächennutzungsplan soll deshalb mit einem Deckblatt Nr. 7 GE „Biomasseheizwerk Jahnstraße“ geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Flächennutzungsplan wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch geändert.
Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 7 erstreckt sich auf Teilflächen der Flurnummern 88, 89/2, 491 und 492 je der Gemarkung Teisnach. Durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 7 wird die Errichtung eines Biomasseheizwerks ermöglicht.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.01.2024 den Vorentwurf für das Deckblatt des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 22.01.2024 behandelt sowie die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des o.g. Flächennutzungsplandeckblattes beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wird hiermit durchgeführt und öffentlich bekanntgemacht.
Der Vorentwurf des Deckblattes liegt in der Zeit vom
06.02.2024 bis einschließlich 05.03.2024
im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch: |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: |
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Der Vorentwurf des Deckblattes steht während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich am Ende dieser Seite zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Teisnach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geletend gemacht hat, aber hätte geltend machen können ( § 3 Abs. 3 BauGB).