Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zum FNP

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F-Plan Brandlwiese

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 10 GEe „Brandlwiese“

Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 10 GEe „Brandlwiese“ zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die frühzeitlige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG benötigt für den Werkstandort Teisnach zusätzliche Parkplätze. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Schaffung von Parkflächen bzw. die Errichtung eines Parkhauses ermöglicht werden.

Der Vorentwurf und der Vorentwurf der Begründung des Architekturbüros Bollwein Gesellschaft von Architekten mbH, Stadtplatz 9, 94209 Regen liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) vom 23.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Textform oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 10 GEe „Brandlwiese“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download auf der genannten Internetseite des Marktes Teisnach bereitgestellt ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Lageplan:

F-Plan Brandlwiese

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