Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Zur Änderung des Bebauungsplanes „Brandlwiese“ mit einem Deckblatt Nr. 8 GEe „Brandlwiese“
Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Brandlwiese“ mit einem Deckblatt Nr. 8 GEe „Brandlwiese“ zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die frühzeitlige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG benötigt für den Werkstandort Teisnach zusätzliche Parkplätze. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Schaffung von Parkflächen bzw. die Errichtung eines Parkhauses ermöglicht werden.
Der Vorentwurf und der Vorentwurf der Begründung des Architekturbüros Bollwein Gesellschaft von Architekten mbH, Stadtplatz 9, 94209 Regen liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) vom 23.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Textform oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch: |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: |
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Brandlwiese“ mit dem Deckblatt 8 GEe „Brandlwiese“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download auf der genannten Internetseite des Marktes Teisnach bereitgestellt ist.
Lageplan:
Downloads unten: