Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten

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Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 6 SO und MI "Teisnacher Mitte"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Markt Teisnach

für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 6 SO und MI "Teisnacher Mitte"

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 beschlossen den Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 6 SO und MI "Teisnacher Mitte" zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich (Lageplan):

Der Geltungsbereich der Deckblattes 6 des Flächennutzungsplans umfasst die Flurnummern 19, 29/11, 66/2, 63/3, 66, 68, 71 TF, 71/2, 71/4, 73 TF, 73/1, 397, 397/1, 397/2, 506, 639/38 TF, 639/49 je der Gemarkung Teisnach.
Der Geltungsbereich des neuen Deckblattes hat eine Fläche von insgesamt ca. 26.000 m². Davon werden ca. 15.000 m² für die Sondergebietsfläche geplant.
Das geplante Mischgebiet weist eine Größe von ca. 11.000 m² auf.

Der Lageplan des Bauamtes vom 14.03.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Deckblattes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich des Deckblattes kann im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.)  eingesehen werden.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

 

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

 

Verfahrensart:

Für das Vorhaben (s.u.) wird zudem ein Bebauungsplan im Regelverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt.
Die Änderung des Flächenutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Marktgemeinde Teisnach beabsichtigt den Neubau eines Rathauses an der Kaikenrieder Straße in Teisnach und die Umgestaltung des Georg-Wittmann-Platzes in Teisnach mit Städtebaumitteln.
Zum einen soll auf der Flurnummer 66 (Gem. Teisnach) das neue Rathausgebäude gebaut werden mit zusätzlichen Parkmöglichkeiten auf der Flurnummer 68 (Gem. Teisnach).
Zum anderen sieht der Bebauungsplan auf dem Gelände des Georg-Wittmann-Platzes (Fl.Nr. 19, Gem. Teisnach) die Umgestaltung in einen multifunktionalen Platz mit verschiedenen Nutzungen vor. Hier sollen u.a. Flächen für die Parkplatznutzung, für Freizeit und Erholung (Wasserspielplatz, Kinderspielplatz, Pumptrack, Streetball- und Skaterplatz, Aussichtsterrassen, Rundweg), Gastronomie (Kiosk und Café) und für Festplatznutzung entstehen.

Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Markt Teisnach hat das Architekturbüro „GeoPlan GmbH“, vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Gebel, Uli Weidinger und Tobias Kufner, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen, mit einer Vorplanung für das Deckblatt Nr. 6 SO und MI "Teisnacher Mitte" zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan beauftragt.

Lageplan:

Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 6 SO und MI Teisnacher Mitte

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans
(schwarz umrandet) o. M.

 

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