Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr durch die Meldebehörden
Mit der Reform der Wehrpflicht wird die Erfassung von Wehrpflichtigen – außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles – ausgesetzt. An die Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden.
Nach § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vornamen,
- gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.
Wer im Jahr 2027 volljährig wird (Geburtsjahrgang 2009) und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung widersprechen. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf bzw. Wegzug aus der Gemeinde.
Der Widerspruch ist beim Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Die nächste Datenübermittlung erfolgt zum 31. März 2026 und betrifft den Geburtsjahrgang 2009.
Teisnach, der 01.10.2025
gez. Daniel Graßl
1.Bürgermeister
Markt Teisnach









