Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes „Hundsrück BA I – GE Rohde & Schwarz“ mit einem Deckblatt Nr. 11
a) Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 03.11.2021 beschlossen den Bebauungsplan „Hundsrück BA I – GE Rohde & Schwarz“ mit einem Deckblatt Nr. 11 zu ändern. Es ist beabsichtigt einen Teil des Betriebsrestaurants auf das Dach der Halle 3 auszulagern. Zusätzlich soll eine Dachterrasse zur Bewirtung der Gäste entstehen. Dazu ist es notwendig, im Bereich des Daches der Halle 3 eine bebaubare Fläche im Bebauungsplan auszuweisen und hierfür u. a. die Festsetzung der Wandhöhen zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 11 erstreckt sich auf eine Teilfläche der Flurnummer 487 der Gemarkung Teisnach. Mit der Änderung werden die Gebäudehöhen für einen Teil der Halle 3 auf dem Werksgelände der Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG. neu geregelt. Durch die neue Festsetzung der maximalen Wandhöhe für einen weiteren Teil der Halle 3 wird der Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG die Möglichkeit eröffnet, in einem untergeordneten Dachbereich ein Betriebsrestaurant mit Dachterrasse zu errichten. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 03.11.2022 den Entwurf für das Bebauungsplandeckblatt in der Fassung vom 19.10.2022 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplandeckblattes durchzuführen.
Der Entwurf des Bauleitplans und des schalltechnischen Berichts in der Fassung vom 19.10.2022 liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom
05.12.2022 bis einschließlich 09.01.2023
im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Teisnach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Anlagen zum Download siehe unten