Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze;
Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Teisnach sowie von abgeschlagenem Mischwasser aus der Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Teisnach in verschiedene Gewässer durch die Marktgemeinde Teisnach,
Landkreis Regen;
Änderung der bestehenden gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG vom 04.08.2015 durch Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Regen vom 23.01.2025
Die dem Bescheid von 04.08.2015 zugrundeliegende Überrechnung der Kläranlage nach DWA-A 131 entspricht nicht den aktuellen Gegebenheiten.
Der Markt Teisnach hat daher die erforderliche Änderung der bestehenden gehobenen Erlaubnis vom 04.08.2015 nach §§ 10 und 15 WHG für das Einleiten von Abwasser beantragt.
Das Landratsamt Regen hat nach Durchführung des notwendigen Verfahrens mit Bescheid vom 23.01.2025 die mit Bescheid vom 04.08.2015, Az. 33-641-01-01 erteilte gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung verschiedener Gewässer durch das Einleiten gesammelter Abwässer geändert und ergänzt.
Der Bescheid ist samt Anlagen bzw. beigefügten Planunterlagen nach Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass
- eine Ausfertigung des Bescheides samt Plansatz beim Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach in der Zeit vom 12.02.2025 bis einschließlich 25.02.2025 während der Dienststunden in Zimmer-Nr. 7 zur Einsicht ausgelegt ist und
- dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugesellt gilt.
Anlagen zum Download, siehe unten: