Amtliche Bekanntmachung
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die
Sicherung der Gehbahnen im Winter für den Markt Teisnach
(Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 08.10.2025
Der Marktgemeinderat Teisnach hat in der Sitzung vom 23.09.2025 beschlossen, die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter für den Markt Teisnach (Reinigungs- und
Sicherungsverordnung) zu erlassen.
Die Verordnung tritt am 09.10.2025 in Kraft.
Die Verordnung liegt im Rathaus Teisnach, Zimmer 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244
Teisnach während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter für den Markt Teisnach (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 08.10.2025 (nichtamtliche Lesefassung) finden Sie
zusätzlich im Internet unter diesem Link: Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Bekanntmachung zur Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Die Bekanntmachung zur Ansicht...









