Bekanntmachung zur Stellplatzsatzung

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Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
für den Markt Teisnach (Stellplatzsatzung - StS) vom 08.10.2025

Der Marktgemeinderat Teisnach hat in der Sitzung vom 23.09.2025 beschlossen, die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge für den Markt Teisnach (Stellplatzsatzung - StS) zu erlassen.
Die Satzung tritt am 09.10.2025 in Kraft.

Die Satzung liegt im Rathaus Teisnach, Zimmer 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach
während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge für den Markt Teisnach (Stellplatzsatzung - StS) vom 08.10.2025 (nichtamtliche Lesefassung) finden Sie zusätzlich im Internet unter diesem Link: Stellplatzsatzung

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