Seit 01.01.2024 erledigen wir die standesamtlichen Tätigkeiten der Gemeinde Böbrach mit.
PERSONENSTANDSURKUNDEN
Im Standesamt Teisnach erhalten Sie Personenstandsurkunden der Standesamtsbezirke Teisnach und Böbrach.
Wichtig: Sie erhalten ihre Urkunden immer am Ort des Ereignisses, d.h. wurden Sie in Teisnach oder Böbrach geboren erhalten Sie ihre Geburtsurkunde bei uns. Bei einem anderen Geburtsort, müssen Sie sich an das jeweilige Geburtsstandesamt wenden.
HEIRATEN IN TEISNACH
Wichtige Informationen zur standesamtlichen Trauung:
Sie planen gerade Ihre Hochzeit? Im Vorfeld muss natürlich an vieles gedacht und vieles organisiert werden.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Informationen für Ihre Hochzeitsvorbereitungen zur Verfügung, damit Ihr Weg zum Traualtar perfekt läuft.
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).
Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich.
Trauungstermine
Bedenken Sie, dass viele Paare gern im Frühjahr und Sommer in die Ehe starten wollen. Termine vor allem an Samstagen und Sonntagen sind begehrt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich möglichst frühzeitig wegen der Anmeldung der Eheschließung mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Ihnen ein bestimmter Termin für Ihre Eheschließung am Herzen liegt. Wir können dann "Ihren" Trauungstermin möglichst bald verbindlich reservieren.
Welche Dokumente brauchen wir?
Es werden neben dem Personalausweis/Reisepass folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft benötigt, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen:
- Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (erhältlich am Ort der Geburt im dortigen Standesamt)
Falls Sie geschieden oder verwitwet sind, sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch oder Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der letzten Ehe.
Falls Sie bereits gemeinsame Kinder haben:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
Wichtig: Bei ausländischer Beteiligung bitte im Standesamt nachfragen.
Wahl des Nachnamens
Die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
Variante 1:
Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.
Variante 2:
Sie bestimmen den Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename nicht aus mehreren Namen besteht. Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr abgelegt werden.
Doppelname:
Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.
Anfallende Kosten für die Eheschließung
Folgende Gebühren fallen für die Eheschließung an:
Anmeldung der Eheschließung/Prüfung der Ehefähigkeit | 55,00 Euro |
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe für zwei Deutsche | 50,00 Euro |
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung je Ehegatte/Lebenspartner zusätzlich |
20,00 Euro |
Stammbuch der Familie, DIN A5 |
30,00 Euro |
Stammbuch der Familie, DIN A4 | 40,00 Euro |
Eheschließung, wenn die Anmeldung nicht beim Standesamt Teisnach erfolgte | 40,00 Euro |
Eheschließung außerhalb der Dienstzeit | zusätzlich 70,00 Euro |
Eheurkunde (pro Stück) |
12,00 Euro |