Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplanes „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1

Die Bekanntmachung mit Downloads zur Ansicht

Deckblatt1

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 beschlossen den Bebauungsplan „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Die Änderung ist erforderlich, da im Anschluss an den bestehenden EDEKA-Markt „Kauer“ in der Deggendorfer Straße in Teisnach ein Getränkemarkt realisiert werden soll.

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Deckblattes 1 des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung umfasst die Flur-Nummern 90/3 und 90 der Gemarkung Teisnach. Der Geltungsbereich schließt sich in südlicher Richtung an den bestehenden Geltungsbereich an. Er umfasst eine Fläche von 10.253,5 m². Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 30.11.2023 den Entwurf für das Bebauungsplandeckblatt in der Fassung vom 15.11.2023 gebilligt und beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplandeckblattes ist gemäß Beschluss des Marktgeminderats vom 30.11.2023 durchzuführen.

Der Entwurf des Bauleitplans und des schalltechnischen Berichts in der Fassung vom 04.09.2023 liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom

22.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024

im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Der Entwurf des Bauleitplans, einschließlich der Begründung und dem schalltechnischen Bericht steht während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch unten zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Teisnach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Deckblatt1

Drucken