Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO "Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“

Die Bekanntmachung zur Ansicht

Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 12.02.2026 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“ zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Gleichzeitig wurde die frühzeitlige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1918/1, 1919/2, 1919/3, 1919/4, 1919/5, 1925/1 sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 1921 und 1925 der Gemarkung Teisnach und hat eine Flächengröße von ca. 2,33 ha. Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes Teisnach, zwischen den Ortschaften Arnetsried und Patersdorf, direkt an der Bundesstraße B85 nahe der Ortschaft Fratersdorf, auf einem ehemaligen Deponiegelände. Durch das Gesamtareal verläuft die Gemeindegrenze Teisnach – Zachenberg. Die entsprechende Fläche auf der Seite der Gemeinde Zachenberg wird ebenfalls im Rahmen des Vorhabens beplant. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“ im Parallelverfahren sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des folgenden Vorhabens geschaffen werden: Die Fa. Greenbloc GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Alexander Penzkofer, Straßfeld 20, 94209 Regen beabsichtigt im Plangebiet die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Stromspeicher.


Der Vorentwurf und der Vorentwurf der Begründung des Ingenieurbüros Kiendl & Moosbauer, Beratende Ingenieure PartG mbB, Am Tegelberg 3, 94469 Deggendorf werden im Internet unter
https://www.teisnach.de/Bauleitplanung vom 03.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 veröffentlicht.


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:
Die Unterlagen liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) vom 03.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich (in ausgedrucker Form) aus.


Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@teisnach.de und bei Bedarf in Textform an den Markt Teisnach (Adresse: Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.teisnach.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.


Hinweis:
Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel in der Zeit vom 03.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download auf der vorgenannten Internetseite des Marktes Teisnach bereitgestellt ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Lageplan:

Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 11 (rot umrandet, Darstellung ohne Maßstab). Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 2,33 ha.

 


Teisnach, den 02.03.2026


Daniel Graßl
1. Bürgermeister 
Markt Teisnach

 

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