Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 7 „SO Biomasseheizwerk Jahnstraße“

Die Bekanntmachung mit Downloads zur Ansicht

Lageplan DB7 Biomasse

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung;
Beteiligung der Öffentlichkeit  und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Markt Teisnach

Zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 7 „SO Biomasseheizwerk Jahnstraße“

Der Marktgemeinderat Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 den Entwurf des Deckblattes Nr. 7 „SO Biomasseheizwerk Jahnstraße“ zur Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Es wurde festgestellt, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen bei der Erstellung des Entwurfs berücksichtigt worden sind. Gleichzeitig wurde die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 7 zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Flurnummern 88, 89/2, 491 und 492 je der Gemarkung Teisnach, siehe unten abgedruckten Lageplan mit eingetragenem Planungsbereich, und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltrelevanten Informationen als auch die schalltechnische Stellungnahme liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) vom 03.04.2024 bis einschließlich 02.05.2024 während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 7 „SO Biomasseheizwerk Jahnstraße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrevelvanten Informationen sind verfügbar:

Die zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tabelle Schutzgüter

Im Einzelnen liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

1. Schutzgut Arten und Lebensräume:

Beschreibung:

Der Geltungsbereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald.
Amtlich kartierte Biotope sind nicht betroffen.
Der Standort liegt angrenzend an den Sportplatz in der Talaue der Teisnach und teilweise auch im Überschwemmungsgebiet HQ100.
Die Talaue wird intensiv als Grünland (G11) bewirtschaftet. Das Grünland wird mit Gräben entwässert, 1 Graben liegt im Baufeld und wird verfüllt. Die Grünlandbewirtschaftung erfolgt über die Gräben hinweg.

Talhang Biomasse

Der angrenzende Talhang ist mit standortgerechtem Laubwald unterschiedlichen Alters (L61, L62, L63) bestanden, der als zu erhaltendes Landschaftselement im Flächennutzungsplan festgesetzt ist. Oberhalb grenzen zum einen das Schulgelände mit Kindergarten und zum anderen das GE Hundsrück (Rohde & Schwarz) an. In diesem Laubwald existiert eine mit jungen Zitterpappeln bewachsene Schneise (L61), in der bereits Leitungen verlaufen.

Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung des Grünlands und der angrenzenden Siedlungsbereiche bietet die Talaue kein Habitat für Bodenbrüter.

Der alte Baumbestand am Talhang ist Lebensraum und Fortpflanzungsstätte von Vögeln und Fledermäusen und hat eine große Bedeutung für den Artenschutz.

Auswirkungen:

Das SO wird auf Intensivgrünland (G11) ausgewiesen. G11 hat gem. Biotopwertliste 3 Wertpunkte und fällt somit in die Kategorie „geringer Biotopwert“.

Der alte Gehölzbestand auf dem Talhang bleibt erhalten. Die Grenze des Waldes wurde auf Ebene des Bebauungsplans exakt ermittelt, es wird kein Wald gerodet. Unterhalb des Waldes verläuft ein Hauptsammler der Gemeinde, der von Bebauung freigehalten werden muss. Das SO liegt deshalb außerhalb der Baumfallzone. Dies wirkt sich auch positiv aus, weil keine Verkehrssicherungsmaßnahmen für das SO erforderlich sind.

Die bestehende Leitungstrasse wird für die Verbindung der Leitungen genutzt, aber nicht versiegelt. Anschließend kann sie sich zumindest als Hochstaudenflur entwickeln, sollte ein Bewuchs mit Sträuchern nicht möglich sein.

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können ausgeschlossen werden.

Ergebnis:

Für das Schutzgut Biotop- und Artenschutz sind aufgrund der Größenordnung der Neuversiegelung erhebliche Auswirkungen gegeben.

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht eintreten.

 

2. Schutzgut Wasser:

Beschreibung:

Das SO liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet der Teisnach. Das HQ100 Niveau liegt bei HN 450,2 m, das HQ extrem bei HN 450,5 m. Der tiefste Punkt des geplanten SO liegt bei ca. HN 449,2 m.

Der Standort liegt in der Talaue. Im Schotterkörper ist ein Porengrundwasserleiter mit großer Durchlässigkeit vorhanden. Das Grundwasser hat einen sehr geringen Flurabstand.

Auswirkungen:

Das Gelände des geplanten SO muss um bis 3,00 m aufgefüllt werden, um sicher Hochwasserfreiheit zu erlangen. Der fehlende Retentionsraum wird im Laufe des Verfahrens ermittelt und soll flussaufwärts auf Fl. 494 ausgeglichen werden. Ein hydraulischer Nachweis ist im Bebauungsplanverfahren erforderlich, dass durch das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss und/oder Dritten entstehen. Ggf. wird in einem Wasserrechtsverfahren eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG inkl. Retentionsraumausgleich beantragt.

Die GW-Neubildung wird durch den Versiegelungsgrad erheblich reduziert. Ein Sickerversuch hat ergeben, dass das Niederschlagswasser nicht versickert werden kann. Das Niederschlagswasser der Dachflächen und der Verkehrsflächen kann direkt in die Teisnach eingeleitet werden.

Ergebnis:

Für das Schutzgut Wasser sind aufgrund der Neuversiegelung, der Lage im Überschwemmungsgebiet und des Eingriffs in den Porengrundwasserkörper erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

3. Schutzgut Boden:

Beschreibung:

Das Auensediment besteht aus kiesführendem Sand mit einer Überlagerung durch Auenlehm. Der Boden ist grundwassergeprägt.

Auswirkungen:

Infolge der Baumaßnahmen gehen die Bodenfunktionen verloren.

Das geplante Sonstige Sondergebiet „Biomasseheizwerk“ hat einen hohen Versieglungsgrad (GRZ 0,8).

Ergebnis:

Es sind erhebliche Umweltauswirkungen für das Schutzgut Boden gegeben.

 

4. Schutzgut Klima und Luft:

Beschreibung:

Das 5 MW-Heizkraftwerk ist ausgelegt auf 12.000 m³ Hackschnitzel pro Jahr. Regenerative Energieträger (Waldhackschnitzel) ersparen der Umwelt die Emissionen aus den fossilen Energieträgern.

Das Kraftwerk ist immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Die Emissionen aus der Feuerungsanlage müssen die Anforderungen der TA-Luft-Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft- und der 44. BImSchV - Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen einhalten. Im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens werden entsprechende Auflagen festgelegt werden.

Oberhalb des mit Wald bestandenen Talhangs befindet sich das Schul- und Sportgelände des Marktes Teisnach.

Auswirkungen:

Das am Standort sehr breite Teisnachtal ist eine Luftaustauschbahn, die durch das kleinflächige SO nur geringfügig verschmälert wird.

Die Ausweisung des SO dient dazu, das angrenzende GE und möglicherweise weitere Einrichtungen zukünftig teilweise mit regenerativ gewonnener Energie zu versorgen.

Ergebnis:

Das Schutzgut Klima und Luft ist durch das SO betroffen.

 

5. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:

Beschreibung:

Der Geltungsbereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald.

Das geplante SO liegt in der ebenen Talaue der Teisnach, die von Grünlandnutzung geprägt ist. Das Tal wird begrenzt durch einen Steilhang im Festgestein („Leiten“), der angrenzend noch mit Laubwald bestanden ist. Diesen Laubwald setzt der Flächennutzungsplan als ortsbildprägendes Landschaftselement als zu erhalten fest.

Südlich grenzen in der Talaue der Fußballplatz mit 100 m-Laufbahn, Weitsprunganlage und EC-Stocksporthalle unmittelbar sowie in größerer Entfernung der Mitarbeiterparkplatz des GE an. Dadurch ist das Landschafts- und Ortsbild innerhalb der Ortslage von Teisnach bereits deutlich verändert.

Das Tal ist nur bis zum Fußballplatz erschlossen. Die Fußwegeverbindung Schulen – Fußballgelände bleibt unverändert erhalten.

Auswirkungen:

Im Gegensatz zum Funktionsgebäude des Fußballplatzes entsteht auf einer ca. 3,00 m hohen Geländeauffüllung ein bis zu 10 m hohes Gebäude plus technisch erforderliche höhere Anlagen (z.B. Kamin). Dieses Gebäude entwickelt ebenso wie das oberhalb gelegene Werksgebäude eine erhebliche, ortsbildprägende Fernwirkung. Durch Festsetzungen zur Fassadengestaltung und Eingrünung muss diese Wirkung deutlich gemindert werden.

Für die angrenzende Freizeitnutzung auf dem Fußballgelände hat das SO keine Auswirkungen.

Ergebnis:

Für das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sind erhebliche Auswirkungen gegeben.

Das Schutzgut Erholung ist nicht betroffen.

Die Eingrünung soll als Minderungsmaßnahme im Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

6. Schutzgut Mensch:

Beschreibung:

Der Abstand zum Schulgelände beträgt ca. 50 m. Es ist eine deutliche Trennung durch den Wald auf dem Talhang vorhanden.

Das nächstgelegene Wohnhaus steht in 120 m Entfernung, das Sportgelände auf dem Fußballplatz hat 80 m Abstand zum Kamin.

Die Erschließung erfolgt über die Jahnstraße. Für das Biomasse-Heizkraftwerk werden 200 LKW-Ladungen für die Hackschnitzellieferung plus LKW-Fahrten für die Entsorgung der Abfallstoffe kalkuliert.

Auswirkungen:

Die Schalltechnische Stellungnahme zur anlagenbezogenen Erhöhung des Verkehrslärms, die als Anlage dem Flächennutzungsplan beigefügt wird, weist im Rahmen des Flächennutzungsplanes nach, dass das geplante Sondergebiet trotz Vorbelastung verwirklicht werden kann.

In den nachfolgenden Planungen (Bebauungsplan und immissionsschutzrechtliche Genehmigung) werden erforderliche Maßnahmen bezüglich Lufteinhaltung, Lärmschutz und Abfallwirtschaft festgeschrieben. Schulen und Wohngebäude, insbesondere entlang der Jahnstraße sind hier als Immissionssorte zu berücksichtigen. Das bestehende Gewerbegebiet, die Sportanlagen, die Mehrzweckhalle und die Erschließungsstraße gehen als Vorbelastung in die Immissionsbetrachtungen.

Ergebnis:

In den nachfolgenden Planungen (Bebauungsplan und immissionsschutzrechtliche Genehmigung) werden erforderliche Maßnahmen bezüglich Lufteinhaltung, Lärmschutz und Abfallwirtschaft festgeschrieben.

 

7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Im Geltungsbereich sind keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt.

 

Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind im Einzelnen bisher beim Markt Teisnach eingegangen:

 

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten:

Rodung von Wald (nach Mitteilung ist für das Vorhaben aber keine Rodung erforderlich, insofern entfällt dieser Belang)

  • Technischer Umweltschutz:

Hinweis auf die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung,

Hinweis auf Notwendigkeit einer Lärmbegutachtung bzw. der Überprüfung der schalltechnischen Situation (Die schalltechnische Stellungnahme liegt bereits mit aus)

  • Untere Naturschutzbehörde:

Hinweis auf Eingriffs- bzw. Ausgleichsbilanzierung,
Eingriff in den Gehözlbestand sollte außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen,
In der Plandarstellung sollten die alten und wertgebenden Gehölzbestände, mit Ausnahme der Bautrasse, bereits als zu erhalten dargestellt werden

  • Wasserwirtschaftsamt:

Hinweis auf Versickerung von Niederschlagswasser soweit dies möglich ist;
Vorhaben liegt im Überschwemmungsgebiet, hydraulischer Nachweis erforderlich, dass durch das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss und/oder Dritten entstehen. Ggf. ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG inkl. Retentionsraumausgleich erforderlich;

Vorhaben liegt in wassersensiblen Bereich, Eingriff in Grundwasser, Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft am Landratsamt Regen ist zu beteiligen

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download auf der genannten Internetseite des Marktes Teisnach bereitgestellt ist.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geletend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Lageplan:
Lageplan DB7 Biomasse

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Entwurfs des Deckblattes (schwarz umrandet) o. M.; Der Geltungsbereich des Deckblattes hat eine Größe von 8.536 m²

Drucken