Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung;
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Markt Teisnach
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Biomasseheizwerk Jahnstraße"
Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Biomasseheizwerk Jahnstraße" gebilligt. Es wurde festgestellt, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen bei der Erstellung des Entwurfs berücksichtigt worden sind. Gleichzeitig wurde die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet der Flurnummern 88, 89/2 und 492 je der Gemarkung Teisnach, siehe unten abgedruckten Lageplan mit eingetragenem Planungsbereich, und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltrelevanten Informationen als auch das Schallschutzgutachten, das Gutachten zum Immissionsschutz und der Luftreinhaltung und die hydrodynamische Analyse liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) vom 11.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024 während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch: |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: |
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Biomasseheizwerk Jahnstraße" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrevelvanten Informationen sind verfügbar:
Die zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Im Einzelnen liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:
1. Schutzgut Arten und Lebensräume:
Beschreibung:
Der Geltungsbereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald.
Amtlich kartierte Biotope sind nicht betroffen.
Der Standort liegt angrenzend an den Sportplatz in der Talaue der Teisnach und teilweise auch im Überschwemmungsgebiet HQ100.
Die Talaue wird intensiv als Grünland (G11) bewirtschaftet. Das Grünland wird mit Gräben entwässert, 1 Graben liegt am Rand des Baufeldes.
Die Grünlandbewirtschaftung erfolgt über die Gräben hinweg.
Der angrenzende Talhang ist mit standortgerechtem Laubwald unterschiedlichen Alters (L61, L62, L63) bestanden, der als zu erhaltendes Landschaftselement im Flächennutzungsplan festgesetzt ist. Oberhalb grenzen zum einen das Schulgelände mit Kindergarten und zum anderen das SO Hundsrück (Rohde & Schwarz) an. In diesem Laubwald existiert eine mit jungen Zitterpappeln bewachsene Schneise (L61), in der bereits Leitungen verlaufen.
Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung des Grünlands und der angrenzenden Siedlungsbereiche bietet die Talaue kein Habitat für Bodenbrüter.
Der alte Baumbestand am Talhang ist Lebensraum und Fortpflanzungsstätte von Vögeln und Fledermäusen und hat eine große Bedeutung für den Artenschutz.
Auswirkungen:
Das SO wird auf Intensivgrünland (G11) ausgewiesen. G11 hat gem. Biotopwertliste 3 Wert-punkte und fällt somit in die Kategorie „geringer Biotopwert“.
Der alte Gehölzbestand auf dem Talhang bleibt erhalten. Unterhalb des Waldes verläuft ein Hauptsammler der Gemeinde, der von Bebauung freigehalten werden muss. Das SO liegt deshalb außerhalb der Baumfallzone. Dies wirkt sich auch positiv aus, weil keine Verkehrssicherungsmaßnahmen für das SO erforderlich sind.
Die bestehende Leitungstrasse wird für die Verbindung der Leitungen genutzt, aber nicht versiegelt. Anschließend kann sie sich zumindest als Hochstaudenflur entwickeln, sollte ein Bewuchs mit Sträuchern nicht möglich sein.
Der Eingriff in den jungen Gehölzbestand muss außerhalb der Vogelbrutzeit (zwischen 1. Oktober und 28. Februar) erfolgen, damit kein Verbotsbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für die Artengruppe der Vögel eintritt.
Ergebnis:
Für das Schutzgut Biotop- und Artenschutz sind aufgrund der Größenordnung der Neuver-siegelung erhebliche Auswirkungen gegeben.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände müssen vermieden werden.
2. Schutzgut Wasser:
Grundlage ist der „Erläuterungsbericht zur hydrodynamischen Analyse“ des Ingenieurbüro Geiger vom 12.06.2024.
Das geplante Gelände des Biomasseheizwerks beträgt ca. 3.300 m². Davon liegen ca. 75 % im Randbereich des bestehenden HQ100-Überschwemmungsgebiets der Teisnach.
Während das Urgelände in diesem Bereich zwischen 449,1 und 450,0 m NHN variiert, ist das Höhenniveau des nutzbaren Geländebereichs bei ca. 452,00 m geplant. Vom Urgelände aus ist der Geländeanstieg über eine Böschung mit einem Neigungsverhältnis von ca. 1 : 4 vorgesehen.
Gem. § 78 (2) WHG ist folgendes nachzuweisen, damit eine Bauleitplanung im Überschwemmungsgebiet zulässig ist:
- der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes dürfen nicht nachteilig beeinflusst werden,
- die Hochwasserrückhaltung darf nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum muss umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen werden,
- der bestehende Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden,
- es dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sein,
- das Bauvorhaben muss so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser nach § 76 Absatz 2 Satz 1, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind.
Beschreibung:
Das SO liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet der Teisnach. Innerhalb der betrachteten Fläche wird bei einem HQ100 eine Wassertiefe bis zu 90 cm und eine Strömungsgeschwindigkeit bis zu 0,8 m/s erreicht.
Der Standort liegt in der Talaue, die als wassersensibler Bereich gekennzeichnet ist. Im Schotterkörper ist ein Porengrundwasserleiter mit großer Durchlässigkeit vorhanden. Das Grundwasser hat einen sehr geringen Flurabstand, der mit dem Wasserspiegel der Teisnach und den Wiesengräben korreliert.
Auswirkungen:
Die Wassertiefen und die Überschwemmungsfläche für den Planungszustand zeigen, dass das geplante Gelände ab einem Höhenniveau von ca. 450,0 m NHN hochwasserfrei ist.
Die maximale Wassertiefe wird im nördlichen Bereich mit ca. 80 cm erreicht. Die ermittelten Wasserspiegeländerungen in der Teisnachaue liegen im Bereich von ± 5 cm und somit innerhalb der Genauigkeit des Berechnungsmodells. Eine negative Auswirkung auf Ober- und Unterlieger ist deshalb nicht zu erwarten.
Durch die Geländeauffüllung im Überschwemmungsgebiet ist ein Retentionsraumverlust von 1.120 m³ auszugleichen. Es ist geplant, den Verlust des Rückhalteraums auf dem Flurstück Nummer 494 in Form einer flächigen Abgrabung mit einem Volumen von ca. 1.200 m³ auszugleichen.
Das Heizkraftwerk hat einen Bunker, der 5 m unter dem geplanten Geländeniveau liegt. Dieser Gebäudeteil liegt sicher im Grundwasser, für den Bau ist eine Grundwasserhaltung erforderlich. Da durch den Bau der Anlage in das Grundwasser eingegriffen und eine Bauwasserhaltung notwendig wird, ist die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft am Landratsamt Regen frühzeitig zu beteiligen.
Die GW-Neubildung wird durch den Versiegelungsgrad erheblich reduziert. Das Sondergebiet kann nicht an den Mischwasserkanal angeschlossen werden, da er als Rückstaukanal dient. Das Niederschlagswasser wird in einen angrenzenden Wiesengraben eingeleitet.
Ergebnis:
Für das Schutzgut Wasser sind aufgrund der Neuversiegelung, der Lage im Überschwemmungsgebiet und des Eingriffs in den Porengrundwasserkörper erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten.
Die hydrodynamische Analyse kommt zu folgendem Ergebnis:
Durch die Realisierung der Maßnahme werden die baulichen Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete (§78 WHG) eingehalten.
- Aufgrund des geplanten Höhenniveaus des Grundstücks und der Bebauung (Freibord: ca. 1,9 m) ist eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Schäden nicht zu erwarten.
- Die Ermittlung der Wasserspiegeldifferenz zwischen Planungs- und Istzustand zeigt, dass der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstands nicht nachteilig beeinflusst werden sowie keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind.
- Durch den geplanten umfang-, funktions- und zeitgleichen Ausgleich des verlorengegangenen Rückhalteraums von ca. 1.200 m³ wird die bestehende Hochwasserrückhaltung nicht beeinflusst.
3. Schutzgut Boden:
Beschreibung:
Das Auensediment besteht aus kiesführendem Sand mit einer Überlagerung durch Auenlehm. Der Boden ist grundwassergeprägt.
Auswirkungen:
Infolge der Baumaßnahmen gehen die Bodenfunktionen verloren.
Das Sondergebiet hat einen hohen Versieglungsgrad (GRZ 0,8).
Ergebnis:
Es sind erhebliche Umweltauswirkungen für das Schutzgut Boden gegeben.
4. Schutzgut Klima und Luft:
Beschreibung:
Das Heizkraftwerk, insbesondere der Kamin, erfüllt die Anforderungen der BImSchG. Der Nachweis muss im Baugenehmigungsverfahren erbracht werden.
Oberhalb des mit Wald bestandenen Talhangs befindet sich das Schul- und Sportgelände des Marktes Teisnach.
Die Auswirkungen auf die Luftqualität werden in Kap. 2.6.2 unter Schutzgut Mensch behandelt.
Auswirkungen:
Das am Standort sehr breite Teisnachtal ist eine Luftaustauschbahn, die durch das kleinflächige SO nur geringfügig verschmälert wird.
Die Ausweisung des SO dient dazu, das angrenzende GE zukünftig zu 100% mit regenerativ gewonnener Energie zu versorgen.
Ergebnis:
Das Schutzgut Klima und Luft ist durch die Erweiterung des SO betroffen.
5. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:
Beschreibung:
Der Geltungsbereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald.
Das geplante SO liegt in der ebenen Talaue der Teisnach, die von Grünlandnutzung geprägt ist. Das Tal wird begrenzt durch einen Steilhang im Festgestein („Leiten“), der angrenzend noch mit Laubwald bestanden ist. Diesen Laubwald setzt der Flächennutzungsplan als ortsbildprägendes Landschaftselement als zu erhalten fest.
Südlich grenzen der Fußballplatz mit Funktionsgebäude unmittelbar sowie der Mitarbeiterparkplatz des GE an. Dadurch ist das Landschaftsbild innerhalb der Ortslage von Teisnach bereits deutlich verändert.
Das Tal ist nur bis zum Fußballplatz erschlossen. Die Fußwegeverbindung Schulen – Fußballgelände bleibt unverändert erhalten.
Auswirkungen:
Im Gegensatz zum Funktionsgebäude des Fußballplatzes entsteht auf der bis zu ca. 2,90 m hohen Geländeauffüllung ein bis zu 10 m hohes Gebäude plus technisch erforderlicher höherer Anlagen (z.B. Kamin). Dieses Gebäude entwickelt ebenso wie das oberhalb gelegene Werksgebäude eine erhebliche, ortsbildprägende Fernwirkung. Durch Festsetzungen zur Eingrünung soll diese Wirkung deutlich gemindert werden.
Für die angrenzende Freizeitnutzung auf dem Fußballgelände hat das SO keine Auswirkungen.
Ergebnis:
Für das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sind erhebliche Auswirkungen gegeben.
Das Schutzgut Erholung ist nicht betroffen.
Die Eingrünung wird als Minderungsmaßnahme im Bebauungsplan festgesetzt.
6. Schutzgut Mensch:
Umweltauswirkungen eines Heizwerkes sind gemäß den rechtlichen Anforderungen zu begrenzen.
Schallschutz:
Zum Thema Schallschutz kommt das Gutachten der Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB Beratende Ingenieure zu dem Ergebnis, dass zusammenfassend konstatiert werden kann, dass der Betrieb der Anlage – unter Voraussetzung der Richtigkeit der in Kapitel 2 erläuterten Betriebscharakteristik und den daraus abgeleiteten Emissionsberechnungen (vgl. Kapitel 5) sowie bei Beachtung der in Kapitel 8 zur Aufnahme in die Genehmigung empfohlenen Schallschutzauflagen – in keinem Konflikt mit den in Kapitel 4 beschriebenen Schallschutzanforderungen der TA Lärm steht. Das Vorhaben ist daher gut geeignet, dem Anspruch der Nachbarschaft auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gerecht zu werden.
Luftreinhaltung:
Zum Thema Immissionsschutz, Luftreinhaltung, kommt das Gutachten der Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB Beratende Ingenieure zu folgendem Ergebnis:
Für Kohlenmonoxid und Gesamtkohlenstoff wird in der TA Luft /8/ kein Bagatellmassenstrom aufgeführt. Der Bagatellmassenstrom für Stickoxide sowie für Gesamtstaub wird deutlich unterschritten (siehe unten). Die Bagatellmassenströme für Feinstaubpartikel PM10 mit 0,8 kg/h respektive PM2,5 mit 0,5 kg/h werden bereits durch den Emissionsmassenstrom von 0,192 kg/h für Gesamtstaub unterschritten. Somit ist keine weiterführende Betrachtung der Feinstaubimmissionen erforderlich. Da der Bagatellmassenstrom von Stickoxiden nur zu ca. 8,6 %, der Bagatellmassenstrom für Gesamtstaub zu ca. 19,2 % ausgeschöpft wird, ist auch eine nicht relevante Belastung durch Kohlenmonoxid und Gesamtkohlenstoff zu erwarten. Die Bestimmung der Immissionskenngrößen ist somit nicht erforderlich.
Durch die Anlieferung, Entladung, Lagerung und Beschickung der Holzhackschnitzel entstehen keine signifikanten Staubemissionen (vgl. Kapitel 2.2). Da der Bagatellmassenstrom für Gesamtstaub nur zu ca. 19,2 % ausgeschöpft ist, ist durch die geringen zusätzlichen diffusen Staubemissionen eine Überschreitung des Bagatellmassenstroms ausgeschlossen. Aufgrund der geringen Emissionsmassenströme liegen keine Hinweise für eine relevante Geruchsbelastung vor.
Hinsichtlich des ungestörten Abtransports i. S. d. Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 beträgt die erforderliche Mindesthöhe der Abgasableiteinrichtungen, aufgrund der Rezirkulationszone des vorgelagerten Gebäudes, 22,1 m über GOK. Da im Einwirkungsbereich keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen vorliegen, ist die ausreichende Verdünnung i. S. d. Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 nicht relevant für die Bestimmung der Mindestableithöhe.
Die Berechnung der ausreichenden Verdünnung gemäß 5.5.2.2 der TA Luft (BESMIN) ergibt eine Mindestableithöhe von 10,8 m über GOK (vgl. Kapitel 6.2.2). Anhand der Berechnungen nach der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 ergibt sich bereits eine höhere Schornsteinhöhe von 22,1 m über GOK, womit diese zu verwenden ist.
Die Überprüfung der berechneten Mindestableithöhe von 22,1 m über GOK anhand der Einhaltung des S-Wertes gemäß Nr. 5.5.2.2 der TA Luft, unter Berücksichtigung einer Überlagerung der Konzentrationsfahnen der Schornsteine zeigt, dass die berechnete Schornsteinhöhe ausreichend ist (BESMAX, vgl. Kapitel 6.2.3). Eine Höhenkorrektur nach Nr. 5.5.2.3 aufgrund geschlossener Bebauung oder Bewuchs bzw. Geländeunebenheiten ist nicht erforderlich.
Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass das geplante Heizwerk unter der Voraussetzung der Richtigkeit der in Kapitel 2 erläuterten Betriebscharakteristik sowie bei Einhaltung der in Kapitel 6.3 vorgeschlagenen Schornsteinhöhe von 8,4 m über First und 22,1 m über GOK sowie den in Kapitel 8 genannten Auflagenvorschlägen in keinem Konflikt mit den immissionsschutzfachlichen Anforderungen steht und keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 BImSchG zu erwarten sind.
Zum Thema Schallschutz und Luftreinhaltung wird im Einzelnen auf die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die beiden Gutachten verwiesen.
7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Im Geltungsbereich sind keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt.
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind im Einzelnen bisher beim Markt Teisnach eingegangen:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten:
Rodung von Wald (nach Mitteilung ist für das Vorhaben aber keine Rodung erforderlich, insofern entfällt dieser Belang)
- Technischer Umweltschutz:
Hinweis auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung,
Hinweis auf Notwendigkeit einer Lärmbegutachtung bzw. einer schalltechnischen Untersuchung
- Untere Naturschutzbehörde:
Empfehlungen und Forderungen zur Bepflanzung,
Ausgleichsflächenfestsetzung
- Wasserwirtschaftsamt:
Abwasserentsorgung über Kläranlage des Marktes Teisnach,
Vorzugsweises Versickern des Niederschlagswassers bzw. Einleitung in ein Gewässer,
Vorhaben liegt in festgesetztem Überschwemmungsbiet der Teisnach, Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG erforderlich, Retentionsraumausgleich erforderlich,
Vorhaben in wassersensiblem Bereich, Einbindung des Wasserwirtschaftsamts notwendig
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download auf der genannten Internetseite des Marktes Teisnach bereitgestellt ist.
Lageplan:
Alle Unterlagen unten zum Download: