Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplanes "MD Ernstlhof" mit einem Deckblatt Nr. 2

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Lageplan zur Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplanes "MD Ernstlhof" mit einem Deckblatt Nr. 2

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bzw.
Bekanntmachung der Verföffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Markt Teisnach

zur Änderung des Bebauungsplanes „MD Ernstlhof“ mit einem Deckblatt Nr. 2

 

Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „MD Ernstlhof" mit einem Deckblatt Nr. 2 gebilligt. Es wurde festgestellt, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen bei der Erstellung des Entwurfs berücksichtigt worden sind. Gleichzeitig wurde die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 2 umfasst Teilflächen der Flur-Nrn. 1180 und 1183 der Gemarkung Teisnach und hat eine Fläche von ca. 4.000 m².

Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsausgang von Kaikenried.
Im Osten verläuft die Kreisstraße REG 18. Nördlich, südlich und westlich des Planungsgebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplandeckblattes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Erweiterung des bestehenden Chaletdorfes ermöglicht werden. Der Betreiber möchte so der gestiegenen Nachfrage nach Ferienhäusern mit gehobener Ausstattung gerecht werden.
Ebenso ist auch die Errichtung eines Versorgungshauses geplant.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht des Büros Land Schafft Raum, Innstraße 77, 84513 Töging am Inn sowie die vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden unten zum Download bereit gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:

Die Unterlagen liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) vom 09.12.2025  bis einschließlich 23.01.2026 während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich (in ausgedrucker Form) aus.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch:

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

 

 

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

 

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@teisnach.de und bei Bedarf in Textform an den Markt Teisnach (Adresse: Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „MD Ernstlhof“ mit dem Deckblatt Nr. 2 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut

 

Art der Information

Mensch (Lärm, Geruch)

Lärmschutz wegen nahegelegener Kreisstraße, Schreinerei sowie Geh- und Radwege in der Nähe, landwirtschaftliche Betriebe in Nachbarschaft sowie landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Umgebung

 

Mensch (Erholung)

 

Keine Beeinträchtigungen vorhanden, Aufwertung naturbezogene Erholung

 

Arten und Lebensräume

Erhalt der eingrünenden und freiwachsenden Heckenstrukturen, insektenfreundliche Beleuchtung, aktuelle Nutzung der Ausgleichsfläche, Rücksichtnahme bei Beräumung Stillgewässer auf potentiell vorkommende Amphibien- und Insektenarten, potentielle Entwicklung eines naturnahen Stillgewässers als Ausgleichsmaßnahme, Pflege der Staudenflur- und des Saumes, Pflanzung und Erhalt von Bäumen, Pflanzschemen für verschiedene Pflanzungen

 

Boden

 

Bau der Bungalows auf Pfählen, geringe Beeinträchtigung des Bodens

 

Pflanzen und Tiere

 

Überprüfung Abrissgebäude auf Nutzung durch Gebäudebrüter, Ersatz für verlorengehende Lebensstätten

 

Wasser

 

Einleiten von Niederschlagswasser in nahegelegenen Graben, Schaffung eines Stillgewässers, Potentielle Fließwege mit erhöhtem Abfluss bei Starkregen am nördlichen Rand des Geltungsbereiches, Hang- und Schichtwasseraustritte bei Geländeanschnitten

 

Klima und Luft

 

Leicht verringerte Kaltluftproduktion

Landschaftsbild

 

Vermeidung von Zersiedelung bzw. einer bandartigen Siedlungsstruktur, Planbereich in Nähe Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“

 

Kultur- und Sachgüter

 

Schutz- und erhaltenswürdige Kultur- oder Sachgüter sind nicht vorhanden

 

 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:

 

  • Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz, Stellungnahme vom 18.09.2025
  • Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 26.09.2025
  • Regierung von Niederbayern, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Stellungnahme vom 24.09.2025
  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Stellungnahme vom 23.09.2025
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft, Stellungnahme vom 19.08.2025

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Hinweis:

Neben der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel in der Zeit vom 09.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download bereitgestellt ist.

 

Lageplan:

Lageplan zur Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplanes MD Ernstlhof mit einem Deckblatt Nr. 2

 Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Entwurfs des Deckblattes Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplans (schwarz umrandet, Darstellung ohne Maßstab).
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 4.000 m².

 

 

Teisnach, den 08.12.2025

Daniel Graßl                                 

1.Bürgermeister

Markt Teisnach

 

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