Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 10 GE „Brandlwiese“
Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 12.02.2026 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 10 GE „Brandlwiese“ gebilligt.
Gleichzeitig wurde die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der ca. 1 ha große Geltungsbereich befindet sich südlich des Hauptortes Teisnach. Er grenzt an die Straße Am Hundsrück und die Kaikenrieder Straße an und umfasst auch Teile der Straßenverkehrsfläche. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Plan mit einer schwarz gestrichelten Linie umgrenzt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans „Brandlwiese“ durch Deckblatt Nr. 8 GEe „Brandlwiese“. Durch die Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Um die Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, soll im Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet dargestellt werden sowie Verkehrsflächen.
Der Entwurf des Bauleitplans wird mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 im Internet unter https://www.teisnach.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 03.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) ausgelegt.
Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (teils in Form von Gutachten, teils in Form von Stellungnahmen und teils in Form des Umweltberichts):
• Lokalklimatische und lufthygienische Auswirkungen/Belastungen (z.B. Abgase, Feinstaub)
• Verkehr und Verkehrsbelastung
• Belastung mit Verkehrs- und Gewerbelärm
• Beeinträchtigung des Landschaft- und Ortsbildes
• Geländeveränderungen (Abgrabungen/Auffüllungen)
• Begrünung des Plangebiets
• Niederschlags- und Schmutzwasserableitung und -entsorgung, Löschwasserversorgung, Trinkwassereinzugs- und Wasserschutzgebiete, Überschwemmungen, Grundwasser und Brunnen
• Betroffenheit von Wald
• Betroffenheit von Biotopen
• Betroffenheit geschützter Pflanzen- und Tierarten
• Betroffenheit der Bodenfunktionen
• Blendwirkungen, Sichtschutz
• Ausblick/Aussicht in Natur und Landschaft
• Beeinträchtigung durch Beleuchtung
• Beeinträchtigung von Flora (z.B. Weidengebüsch, Wolfsmilch, Pechnelke) und Fauna (z.B. Fledermaus, Waldameise, Feldhase)
• Flächenverbrauch, - versiegelung
• Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen (z.B. Begrünung des Plangebiets, Vorgaben zur Beleuchtung, Emissionskontingentierung)
• Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Aushagerung von Grünland und anschließende Bewirtschaftung als Heuwiese)
• Umweltbezogene Monitoringmaßnahmen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (vom 03.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026) abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Teisnach, den 02.03.2026
Daniel Graßl
1. Bürgermeister
Markt Teisnach









